Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand: 01.09.2025)
1. Allgemeines: Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Dreisamtal e.V. und deren Außenstellen (im Folgenden vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Die vhs schließt mit den Teilnehmenden privatrechtliche Verträge über die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen ab. Diesen Verträgen werden folgende AGBs zugrunde gelegt. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf. Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.
2. Anmeldung
Jede Form der Anmeldung zu den Kursen ist verbindlich. Sie sollte möglichst digital erfolgen, auch telefonische Anmeldungen sind verbindlich. Mit der Anmeldung erteilen Sie die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Kursgebühren sind vor Kursbeginn fällig, bei Teilnahme an Sprachkursen nach dem dritten Kurstermin.
Es erfolgt keine schriftliche Bestätigung, dass Sie in einen Kurs aufgenommen wurden; Sie werden aber benachrichtigt, wenn Sie in einen Kurs nicht aufgenommen werden konnten oder ein Kurs nicht stattfinden kann. Auch Vorträge sind anmeldepflichtig.
3. Vertragsschluss und Teilnahme: Durch die Anmeldung werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der sich anmeldenden Person (Vertragspartner/-in) begründet. Die sich anmeldende Person kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer/-in) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu nennen. Eine Änderung der teilnehmenden Person bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Für die teilnehmende Person gelten Regelungen sinngemäß, die auch die vertragschließende Person betreffen. Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
4. Kursgebühren und Veranstaltungstermin: Die Gebühren wie auch Veranstaltungstermine und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Homepage etc.). Aktuelle Änderung werden auf der Homepage veröffentlicht. Die Kursgebühr muss vor Kursbeginn bezahlt werden (Ausnahme Sprachkurse siehe (2)). Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Die Kursgebühr wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet. Die Bezahlung erfolgt durch die Erteilung einer Lastschriftermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandates. Die Abbuchung erfolgt nach Kursbeginn. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der vhs Dreisamtal lautet DE34ZZZ00001032989. Kosten, die der vhs durch die Rückgabe von nicht eingelösten Lastschriften entstehen, trägt die vertragschließende Person. Die Kosten für Lehrmittel und Arbeitsmaterialien sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Diese werden im Kurs erhoben.
5. Mahngebühren: Ist die fällige Kursgebühr nicht rechtzeitig auf dem Konto der vhs eingegangen, erfolgt eine Mahnung. Jede Mahnung kostet 5,00 € Mahngebühr.
6. Organisatorische Änderungen: Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin/eines Dozenten angekündigt wurde. Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Muss eine Veranstaltungseinheit von der vhs, aus nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 sinngemäß. An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien finden die Veranstaltungen der vhs in der Regel nicht statt. Ausnahmen werden kommuniziert.
7. Mindestteilnehmerzahl: Liegt die Zahl der Anmeldungen für einen Kurs unter dem kalkulatorischen Minimum, kann die vhs den Kurs absagen oder aber den Kurs durchführen und die Kursgebühren entsprechend erhöhen bzw. die Zahl der Unterrichtseinheiten vermindern.
8. Rücktritt und Kündigung durch die vhs: Wird die kalkulatorische Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der vertragschließenden Person hierdurch nicht. Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Kursleitung wegen Krankheit, Raumproblemen) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Kursgebühr nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die vertragschließende Person unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die vertragschließende Person ohne Wert ist. Die vhs informiert die vertragschließende Person über die Kursabsage und erstattet ggf. die vorab entrichtete Gebühr.
Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Vertragspartnern/-innen oder Beschäftigten der vhs, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art, beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die vhs die vertragschließende Person auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
9. Höhere Gewalt: Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt. Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht. Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.
10. Rücktritt nach Anmeldung: Nach erfolgter Anmeldung ist eine Abmeldung prinzipiell möglich, wenn sie bis 1 Woche vor Kursbeginn oder aber bei Anmeldefristen bis zu deren Ablauf erfolgt. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung und hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Kursgebühr.
Nur bei Sprachkursen kann sich ein/e Teilnehmer/in nach dem ersten Kursabend schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Geschäftsstelle oder in den Außenstellen bei der örtlichen Leitung wieder abmelden. Bei Abmeldungen, die nach dem zweiten Sprachkursabend der Geschäftsstelle oder in den Außenstellen der örtlichen Leitung bekannt gegeben werden, wird die volle Kursgebühr berechnet.
Bei anderen Kursen ist ein Rücktritt während des Kurses nur möglich, wenn nachweisbar gewichtige unvorhersehbare Gründe (z.B. Krankheit) vorliegen. Es werden dann bei Vorlage eines Attests oder Nachweises die Kursgebühren anteilig nach der Anzahl der besuchten Kursabende - plus 10 EUR Verwaltungskosten - berechnet.
Für Reisen, Fahrten und Exkursionen gelten die jeweils festgelegten Rücktrittsbestimmungen.
11. Schadenersatzansprüche: Schadenersatzansprüche der vertragschließenden Person gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der vertragschließenden Person verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die vertragschließende Person regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12. Haftung: Die vhs behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft vor. Kann eine Veranstaltung der vhs infolge höherer Gewalt nicht stattfinden, so ist jegliche Haftung der vhs ausgeschlossen. Bei Ausfall einer Veranstaltung aus anderen Gründen, insbesondere bei Erkrankung der Dozentin, beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der Kursgebühr. Die Haftung der vhs, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die vhs auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.
13. Hausordnung: Die Kursleitenden und Kursteilnehmenden sind zur Einhaltung der Hausordnung der Schule oder des Gebäudes verpflichtet, in der bzw. dem sich die benutzten Unterrichtsräume befinden. In den Schulen und Unterrichtsräumen ist das Rauchen nicht gestattet.
14. Widerrufsbelehrung: Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
15. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen: Diese Geschäftsbedingungen werden zum 01.09.2025 gültig; damit verlieren alle bisherigen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
